Wir bieten einen umfassenden Kettenprüfservice im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift nach DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8 und BetrSichV § 3, § 4, § 14 an.
Rundstahlketten, die als Anschlagmittel eingesetzt werden, müssen nach §40 UVV 18.4 mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit geprüft werden.
Die Durchführungsanweisung schreibt eine Probebelastung mit der 1,5 fachen Tragfähigkeit oder ein anderes zerstörungsfreies Prüfverfahren vor.
Wir prüfen Ihre Ketten, Anschlagketten und auch Zubehör im Rahmen dieser Vorschriften durch elektromagnetische Rissprüfverfahren.
Denn, Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!